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Vision einer Demokratie und einige Schritte zu ihr

(1. Überarbeitung)
Diese Aussagen, wie auch die Aussagen in den meisten anderen Texten, sind das Ergebnis der Besprechungen in unserer AG Visionen. Sie entstammen nicht wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Vorwort

"Wenn vier Leute einen fünften verprügeln, wird die Sache nicht besser dadurch, dass sie vorher (mehrheitlich) darüber abstimmen."

Jörg (irgendwo aufgeschnappt, weiß leider nicht mehr wo, wahrscheinlich von Sebastian)


Grundsätze

Bekanntlich heißt Demokratie wörtlich übersetzt Volksherrschaft. Es gibt jedoch verschiedene Vorstellungen, was Demokratie ist. Für mich sind folgende Merkmale wesentlich:

  • Demokratie heißt Einmischung in die eigenen Angelegenheiten. Das bedeutet, die Betroffenen entscheiden selbst. Es gibt nicht "die da oben", die Entscheidungen allein treffen.

  • Demokratie bedeutet die gemeinsame Suche nach der besten Lösung. Dies schließt einen Minderheitenschutz mit ein.

In den üblichen Bezeichnungen heißt diese Form Basisdemokratie. Manchmal wird sie auch als direkte Demokratie bezeichnet. Häufig versteht man unter direkter Demokratie auch nur die Nutzung plebiszitärer Elemente (Volksantrag, -begehren, -entscheid, {{Bürgerbegehren und Bürgerentscheide}}). Aber sind die anderen Demokratieformen wirklich Formen von Volksherrschaft, also Demokratie? Oder sind sie nur Formen der Herrschaft einer wie auch immer entstandenen Minderheit?

Eine mögliche Realisierung

Alle Menschen könnten sich zu kleinen offenen Gruppen zusammenschließen. Jede Person kann dabei zu mehreren Gruppen gehören. Alle internen Probleme werden innerhalb der Gruppe im Diskurs (z.B. durch ergebnisorientierte Diskussion) entsprechend des Konsensprinzips gelöst. Beim Konsensprinzip gibt es bekanntlich für alle Gruppenmitglieder 4 Entscheidungsmöglichkeiten im Verhältnis zu einem Beschluss. Jede Person kann den Beschluss voll unterstützen, ihn trotz Bedenken unterstützen, sich heraushalten oder ein Veto einlegen. Ein Veto verhindert den Beschluss. Keine Person ist verpflichtet, einen Beschluss zu verwirklichen, wenn sie dies nicht will. Wenn eine betroffene Person überhaupt nicht mit einer Entscheidung leben kann, kann sie ihr Veto einlegen. So wird verhindert, dass Entscheidungen auf Kosten irgendeiner Person gehen. Dieses Veto kann z.B. dadurch überwunden werden, dass gemeinsam mit dieser Person Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden, so dass diese Person mit der Gesamtentscheidung leben kann. Außerdem wird sich jede Person genau überlegen, wann sie ihr Veto einlegt. Sie braucht auch gelegentlich die Unterstützung anderer Personen. Diese wird sie leichter erhalten, wenn sie auch diese unterstützt.

Wenn Probleme gruppenübergreifend sind, werden sie von allen Betroffenen gemeinsam gelöst. Es gibt bereits funktionierende Modelle, dass sich von allen beteiligten Gruppen nur Einzelpersonen an dem gruppenübergreifenden Diskurs beteiligen. Alle übrigen Betroffenen bzw. Gruppenmitglieder können sich mit geringem Aufwand über den Diskurs informieren und bei Notwendigkeit eingreifen.

Dies kann dadurch geschehen, dass Ergebnisse des gruppenübergreifenden Diskurses wieder in allen Einzelgruppen diskutiert werden müssen. Die Ergebnisse werden wieder gruppenübergreifend diskutiert usw. Das wird fortgesetzt, bis alle einigermaßen einverstanden sind, insbesondere es kein Veto mehr gibt.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass alle Einzelpersonen auch beim gruppenübergreifenden Diskurs Vorschläge machen bzw. ihr Veto einlegen können.

Wie Erfahrungen zeigen, besitzen auch in einer funktionierenden Demokratie bestimmte Personen wegen ihrer Kompetenz und ihres Einsatzes für andere Personen einen größeren Einfluss als andere Personen. Dies ist jedoch nicht weiter schlimm, wenn sie diesen Einfluss nicht missbrauchen können. Darauf muss natürlich geachtet werden.

Praktische Erfahrungen

Bei vielen in der Urgesellschaft lebenden Stämmen, vor allem in matriarchalen Gesellschaften ist sie verwirklicht. Auch in den existierenden Kommunen (Lebens- und Wohngemeinschaften, nicht Orte) funktioniert sie. Bei der Anti-Atom-Bewegung (ausführlicher) und der Friedensbewegung wird sie verwirklicht. Dies alles sind aber nur relativ kleine Gruppierungen. Z.B. bei den Irokesen wurde sie auch für eine große Anzahl von Menschen, die in einem großen Gebiet lebten, realisiert. Die Pariser Kommune (1871) versuchte, sie für eine große Anzahl von Menschen in einem Industrieland durchzuführen. Dieser Versuch wurde leider sehr schnell gewaltsam beendet. Somit gibt und gab es bereits funktionierende Beispiele. Es gibt außerdem auch bereits Ideen, wie Demokratie weltweit aussehen könnte. Diese bauen auf den vorhandenen Erfahrungen mit Demokratieversuchen auf.

Notwendige Voraussetzungen

Erfahrungen zeigen, dass die Beteiligung aller Interessierter bzw. Betroffener funktionieren kann, ohne dass der Gesamt-Diskurs wesentlich gestört wird. Dies erfordert natürlich, dass alle Personen und Gruppen bereit sind, andere über ihre Tätigkeit zu informieren. So haben alle Personen die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, wenn sie durch Aktionen bzw. Entscheidungen anderer beeinträchtigt werden. Damit dieses System funktioniert, müssen natürlich alle Beteiligten gewisse Verhaltensweisen besitzen. Diese sind jedoch erlernbar, wie die oben erwähnten praktischen Beispiele zeigen.

Weiterhin muss natürlich darauf geachtet werden, dass einflussreichere Personen ihren Einfluss nicht missbrauchen können. Anders ausgedrückt: Es muss ständig gegen einen Abbau von Demokratie vorgegangen werden.

All dies setzt aber einigermaßen gleiche Machtverteilung voraus. Sonst sind Personen mit viel Macht nicht auf die anderen Personen angewiesen. Somit können sie im Allgemeinen ihre Interessen durchsetzen. Umgekehrt sind die Machtlosen sehr häufig auf die Mächtigen angewiesen. Deshalb getrauen sie sich kaum zu widersprechen, selbst wenn ihre Bedürfnisse dadurch sehr eingeschränkt werden. Ein Beispiel dafür ist die NATO. Scheinbar ist dort das Konsensprinzip verwirklicht. In Wirklichkeit gilt eine Entscheidung als angenommen, wenn kein Staat laut genug widerspricht. Wenn ein Staat aber der US-Regierung widerspricht, bekommt er mit dieser großen Ärger.

Weitere Gründe, warum Demokratie funktionieren kann

Es gibt auch noch weitere Gründe, warum Demokratie weltweit funktionieren kann. Viele Entscheidungen betreffen nur relativ wenige Personen, so dass sie sich gemeinsam einigen können. Entscheidungen, die viele Personen betreffen, sind meist längerfristig und können deshalb auch über einen längeren Zeitraum geklärt werden. Menschen sind auch eher bereit, auf andere Personen bzw. auf die Umwelt Rücksicht zu nehmen, wenn sie dadurch keinen Nachteil erleiden. Wenn Menschen zur Rücksichtnahme bereit sind, gibt es auch weniger Streitpunkte zwischen den Menschen, so dass auch weniger geklärt werden muss. Die Menschen sind in gewissem Maße einander ähnlich. Die zu berücksichtigenden Dinge bei einer Entscheidung sind beschränkt und relativ unabhängig von der Anzahl der betroffenen Personen. Deshalb wächst auch die Anzahl der zu berücksichtigenden Argumente nicht ins Uferlose. Somit können auch bei globalen Problemen in annehmbarer Zeit ein Konsens gefunden werden, sofern alle Beteiligten dazu bereit sind.

Zwar kann es sein, dass sich die Machthabenden in anderen Gebieten, in denen es noch keine Demokratie gibt, von dieser Demokratie bedroht fühlen und die Demokratisierungsbestrebungen verhindern wollen. Ich meine aber, wenn das Volk sich mit der Demokratisierung identifiziert, ist es auch bereit, die Demokratisierung zu verteidigen. Da außerdem bei breiteren Mitbestimmungsmöglichkeiten mehr Dinge berücksichtigt werden können, gibt es diesbezüglich eine gewisse Überlegenheit. Außerdem ist die Einsatzbereitschaft bei bestimmten Aktionen größer, wenn die beteiligten Personen selbst den Sinn einsehen, als wenn es lediglich jemand angeordnet hat. Deshalb bin ich optimistisch, dass sich Demokratie auch zuerst lokal durchsetzen lässt.

Einige Schritte dorthin

Es hat sich dabei gezeigt, dass sich demokratische Verhaltensweisen am besten am praktischen Beispiel erlernen lassen. Dies kann einerseits eine gemeinsame Entscheidung einer kleinen Gruppe (z.B. eine Bürger(innen)initiative bzw. -bewegung bei einer gemeinsamen Aktion) sein, die anschließend umgesetzt wird. Andererseits können solche Verhaltensweisen auch bei der Lösung von Problemen gelernt werden, die bisher in die Entscheidungskompetenz vorhandener Machtorgane fallen. Gute Erfahrungen sind in diesem Zusammenhang mit

gemacht worden. Es wäre auch möglich, dass bei bestimmten Entscheidungen alle Interessierte alle Informationen im Vorfeld erhalten können. Diese können sich dazu äußern. Diese Äußerungen müssen berücksichtigt werden. Insbesondere bedeutet das, dass Vorschläge anzunehmen oder mit einer nachvollziehbaren und akzeptablen Begründung abzulehnen sind. Dabei ist auf alle Argumente einzugehen. Diese ganzen Vorschläge setzen natürlich voraus, dass die bisher Machthabenden bereit sind, von ihrer Macht abzugeben. Wenn dies erfüllt sind, können Entscheidungen immer mehr direkt auf die Betroffenen bzw. die Interessierten verlagert werden. Die gewählten Vertreter(innen) könnten dabei eine Schlichterrolle spielen, wenn sich die anderen Beteiligten nicht einigen. Die Erfahrungen zeigen dabei, dass, wenn gewisse Regeln beachtet werden und die Bereitschaft zur Beachtung dieser Regeln besteht, die Beteiligten allmählich lernen, in relativ kurzen Zeiträumen einen Konsens zu finden. Die Bereitschaft zur Beachtung der Regeln kann u.a. dadurch gestärkt werden, dass das Ergebnis im Vordergrund steht und nicht das persönliche Ansehen. Auch durch organisatorische Maßnahmen lässt sich die Beachtung der Regeln verstärken. Wenn außerdem die beteiligten Personen merken, dass ihr Konsens auch verwirklicht wird, sind auch viel mehr Menschen bereit, sich zukünftig an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Gegenwärtig ist es ja so, dass Beteiligungen an irgendwelchen Gremien meist ziemlich zeitaufwendig sind und häufig bei vielen beteiligten Personen der berechtigte Eindruck entsteht, dass sie sowieso keinen wesentlichen Einfluss haben. Dann ist es kein Wunder, wenn sich nur relativ wenige Personen beteiligen. Es gibt tatsächlich einen engen Zusammenhang zwischen realen Einflussmöglichkeiten und Bereitschaft zur Beteiligung. Dies zeigen z.B. die Bereitschaft zur Mitarbeit im Herbst 1989 in der DDR im Verhältnis zu vor- und nachher und die Wahlbeteiligung zur Volkskammerwahl 1990 im Verhältnis zu späteren Wahlen. Somit kann bei allmählicher Machtübergabe an das Volk die Rolle der Gewählten allmählich von einer Entscheidungs- zu einer Schlichterrolle übergehen, die auch allmählich überflüssig wird. Am Ende gibt es dann überhaupt keine Gewählten im bisherigen Sinne mehr. Stattdessen werden je nach Problem von Fall zu Fall die geeignetsten Personen zu Verhandlungen ausgewählt, an denen sich nicht alle direkt beteiligen können. Das ist übrigens vermutlich das, was mit dem Absterben des Staates gemeint ist.

Insgesamt besteht somit die erste Pflicht der bisher Machthabenden darin, ihre Macht allmählich an das Volk abzugeben. Die sofortige Abgabe bringt nichts, da das Volk mit dieser Macht momentan nicht umgehen kann. (Wo soll es das auch gelernt haben?) In dem Fall der sofortigen Machtabgabe würden deshalb entweder kaum sinnvolle Entscheidungen getroffen werden können bzw. es würden sich relativ bald neue Machthabende finden. Bisherige Erfahrungen beim plötzlichen Sturz von vorher Mächtigen zeigen das in vielen Fällen.

Die meisten bisher Machthabenden sind aber nicht bereit, ihre Macht abzugeben. Deshalb ist ein ständiger Druck des interessierten Teils des Volkes zur Machtabgabe notwendig.

Was können plebiszitäre Elemente (sogenannte direkte Demokratie) zur Volksherrschaft beitragen?

Plebiszitäre Elemente (Volksantrag, -begehren, -entscheid, {{Bürgerbegehren und Bürgerentscheide}}) ermutigen das Volk, sich mit den abzustimmenden Themen auseinander zu setzen. Wenn die Ergebnisse auch verwirklicht werden, wird auch die Bereitschaft zur Mitarbeit gestärkt. Gegenwärtig wird jedoch häufig durch die Mächtigen versucht, die Durchsetzung der Ergebnisse zu verhindern. Dies kann z.B. mit dem Argument geschehen, ein Vorschlag greift ins Haushaltsrecht ein und das Volk dürfe solche Entscheidungen nicht treffen (Thüringen). Oder bei Volksbegehren werden die Bedingungen an eine Unterschrift so streng ausgelegt, dass viele Unterschriften für ungültig erklärt werden (Sachsen - Sparkasse). Oder es wird das Ergebnis eines Volksentscheides einfach ignoriert bzw. gleich wieder aufgehoben (Sachsen - Sparkasse).

Außerdem erfordern plebiszitäre Elemente einen relativ hohen Aufwand. Einzelpersonen und kleine Gruppen können dies nicht bewältigen. Selbst bei großen Gruppen besteht die Gefahr, dass sie sich nur um das jeweilige plebiszitäre Element kümmern und ihre sonstige Arbeit völlig einstellen. Durch Überforderung kann es auch zur Auflösung der Gruppe kommen. Somit können plebiszitäre Elemente hilfreich sein. Eine wirkliche Möglichkeit für Volksherrschaft sind sie nicht.

Was kann das parlamentarische System zur Volksherrschaft beitragen?

In vielen Fällen sind die Gewählten nicht so kompetent wie die Betroffenen. Deshalb hören die Gewählten häufig auf Personen, die sie für Fachleute halten. Diese verfolgen aber häufig eigene Interessen bzw. die Interessen derjenigen, die sie bezahlen (Lobbypolitik). Außerdem besteht die Gefahr, dass Abgeordnete Entscheidungen zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil von Verwandten, Freunden bzw. Bekannten treffen bzw. sich der Fraktionsdisziplin unterwerfen. Abgeordnete ab Landesebene kommen auch wegen ihrer Tätigkeit seltener mit dem Alltag und seinen Problemen in Berührung. Es wird auch immer wieder beobachtet, dass sie sich allmählich an die eingeschliffenen parlamentarischen Gepflogenheiten gewöhnen, selbst wenn diese Unsinn sind. Da durch mangelnde Demokratie Abgeordnete sehr mit Arbeit belastet sind, halten sie ihre Arbeit häufig auch für ungeheuer wichtig und wundern sich, warum das Volk das nicht ausreichend würdigt. Bereits durch ihre Zahl lassen sich Abgeordnete auch von entsprechenden Kreisen leichter beeinflussen als das Volk. Insgesamt besteht die starke strukturell bedingte Gefahr, dass Abgeordnete nicht im Interesse des Volkes handeln. Dies alles gilt ebenfalls für Regierungsmitglieder und andere Personen in vergleichbaren Positionen.

Zwar entscheidet auch das Volk nicht immer im eigenen Interesse. Aus den genannten Gründen und weil das Volk ja wählt, spricht das nicht gegen stärkere Einflussmöglichkeiten des Volkes bzw. von Betroffeneninitiativen (Bürger(innen)initiativen und -verbände, Mieter(innen)- und Verbraucher(innen)vereine, Schüler(innen)-, Studierenden-, Personal- und Betriebsräte usw.). Bei Wahlen kann das Volk ja nur über Personen und politische Richtungen abstimmen und ist dabei unter den gegenwärtigen Umständen leichter zu beeinflussen als bei Sachthemen, von denen es selbst betroffen ist.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, was Gewählte tun können, um wirkliche Veränderungen zu erreichen, besteht in der umfassenden Unterstützung von und der Zusammenarbeit mit entsprechenden Basisorganisationen (Umwelt, Frauen, Behinderte, Kinder, Jugendliche, Alte, Flüchtlinge usw.). Dazu gehören z.B. die Verbindung gemeinsamer Gesetzesvorlagen mit vielfältigen Protestformen, materielle und propagandistische Unterstützung, die Herstellung von Kontakten und die Umsetzung von Bevölkerungsfragen in kleine Anfragen. Nur so kann außerparlamentarisch und parlamentarisch ein genügend großer Druck erzeugt werden, um den Gegendruck der gegenwärtig Mächtigen zu überwinden. Andernfalls ändern weder Wahlen noch die sonstigen offiziell propagierten Methoden (einschließlich plebiszitärer Elemente) Wesentliches. In diesem Fall prägen die Strukturen die Menschen mehr als die Menschen die Strukturen.

Uwe
Einige Ergänzungen stehen unter Besprechung von Uwes Visionen.

Uwe

Haftungs Ausschluss.

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