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Wie kann in der Gesamtgesellschaft das Konsensprinzip funktionieren?

Diese Aussagen, wie auch die Aussagen in den meisten anderen Texten, sind das Ergebnis der Besprechungen in unserer AG Visionen. Sie entstammen nicht wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Grundsätze zum Konsensprinzip

  • Unterschied gegenüber dem Kompromiss: Beim Kompromiss setzen die beteiligten Gruppen entsprechend ihrer Machtverhältnisse Teile ihrer Vorstellungen durch und akzeptieren dafür Dinge, mit denen sie nicht einverstanden sind. Mit einem Kompromiss sind im Regelfall (eventuell bis auf die Mächtigsten der Beteiligten) alle nicht einverstanden, akzeptieren ihn aber. Bei einem Konsens wird dagegen versucht, den Interessen aller Beteiligten zu genügen. So können alle damit einverstanden sein.
  • Stufen der Zustimmung / Ablehnung:
    • Konsens bedeutet nicht unbedingt, dass alle beteiligten Personen die gefundene Entscheidung voll und ganz aktiv unterstützen.
    • Es kann auch sein, dass keine wesentlichen Bedenken eine Mitarbeit an der Verwirklichung behindern.
    • Schließlich ist es möglich, dass ein Teil der Personen eine Entscheidung umsetzt und die übrigen Personen sie gewähren lässt, ohne selbst aktiv zu sein.
    • Lediglich bei grundsätzlichen Bedenken wird ein Veto eingelegt, das die entsprechende Entscheidung verhindert. Um eine gemeinsame Lösung zu finden, ist es wichtig zu begründen, warum das Veto eingelegt wird und unter welchen Bedingungen es zurückgezogen wird: "Ich habe ein grundsätzliches Problem damit, weil ... Das Problem würde wegfallen, wenn ..." Dann können die übrigen Personen entscheiden, ob sie den Gegenvorschlag akzeptieren oder nicht.
  • Realisierungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von gemeinsamen Zielen (Nähere Ausführungen folgen weiter unten.):
    • Konsens funktioniert zuerst in Gruppen mit gemeinsamen Zielen.
    • Aber auch zwischen Gruppen mit unterschiedlichen Zielen, die sich aber dem Konsensprinzip verpflichtet fühlen, kann das Prinzip angewendet werden.
    • Wenn Personen / Gruppen aber nur ihre eigenen Ziele ohne Rücksicht auf die übrigen Beteiligten durchsetzen wollen, ist das Konsensprinzip entsprechend zu erweitern.
  • In Notfällen, die einer schnellen Entscheidung bedürfen, wird es kaum Widerstand gegen die schnelle Behebung der Notlage geben. Deshalb ist davon auszugehen, dass es kein Veto bei dringenden Entscheidungen in Notfällen gibt.
  • Fragen grundsätzlicher Natur sind dagegen im Regelfall über einen längeren Zeitraum zu klären. Es besteht also genügend Zeit für die notwendigen Diskussionen, um das Konsensprinzip realisieren zu können.

Das Konsensprinzip in Gruppen mit gemeinsamen Zielsetzungen

  • Wenn sich Personen zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen, gibt es eine gemeinsame Grundlage, auf der die Diskussionen erfolgen können. Darauf aufbauend fällt es leichter, gemeinsame Entscheidungen in Einzelfragen zu treffen.
  • Deshalb funktioniert das Konsensprinzip bei Anti-AKW-Aktionen, in Kommuneprojekten, in der Urgesellschaft und in Teilen der Friedensbewegung.
  • Bei den Quäker(inne)n werden die Anliegen in großer Ruhe ("aus der Stille heraus") so lange besprochen - wenn nötig mehrmals, bis eine Entscheidung gereift ist, die sich im gemeinsamen Konsens ausdrückt. ("Der Weg zur Wahrheit führt in die Einigkeit")

Das Konsensprinzip zwischen Gruppen mit unterschiedlichen, einander nicht widersprechenden Zielen, die aufeinander Rücksicht nehmen und das Konsensprinzip anwenden wollen

  • Bei Entscheidungen, die beide Gruppen betreffen, wird im Regelfall die eine Gruppe sich aktiv beteiligen und die andere Gruppe die erstere Gruppe gewähren lassen.
  • Das setzt voraus, dass immer Rücksicht auf die Interessen aller Beteiligten genommen wird.
  • Dafür ist ein entsprechender Meinungsaustausch notwendig.
  • Beispiel:
    • Bei einer Zukunftswerkstatt gab es Personen mit der Meinung, dass Technik prinzipiell umweltzerstörend, soziale Beziehungen zerstörend und deshalb abzulehnen ist. Ihr Ziel waren kleine Landwirtschaftskommunen.
    • Andere Personen waren dagegen der Meinung, dass zwar die gegenwärtige Technik häufig diese Eigenschaften hat, aber entsprechend entwickelte Technik auch zum Wohle von Mensch und Natur genutzt werden kann.
    • In der Utopiephase dieser Zukunftswerkstatt wurde ein Vorschlag entwickelt, wie Personen beider Auffassungen friedlich nebeneinander leben kann. Dies bedeutet insbesondere, wenn technikbefürwortende Personen sich eine neue Maschine anschaffen wollen, fragen sie insbesondere die in einem Umkreis von einigen Kilometern wohnenden technikablehnenden Personen, ob diese etwas dagegen haben. Diese lehnen das aber nur ab, wenn sie z.B. durch Abgase, Lärm, Transporte usw. gestört werden. Sollten sie dagegen nicht beeinträchtigt werden, lehnen sie die Maschinenanschaffung und -nutzung nicht ab.

Erweiterungen des Konsensprinzips, wenn Personen / Gruppen nur ihre eigenen Ziele ohne Rücksicht auf die übrigen Beteiligten durchsetzen wollen

  • Diese Gedanken basieren auf den entsprechenden Überlegungen von Christoph Spehr über Freie Kooperation und wurden zusammen mit Annette Schlemm entwickelt.
  • Gesamtgesellschaftlich erfordert Kooperation weniger Aufwand zur Verwirklichung der gleichen Ziele als Konfrontation. Der Aufwand zur Bekämpfung entgegengesetzter Ziele fällt ja weg.
  • Für mächtige Einzelpersonen / Gruppen kann sich eine Konfrontationsstrategie dagegen lohnen, da ihr höherer Aufwand durch die stärkere Durchsetzung der eigenen Interessen mehr als ausgeglichen wird.
  • Die Frage lautet also, wie können solche Mächtigen wie z.B. George Bush und seine Hinterleute dazu gebracht werden, entsprechend des Konsensprinzips nichts zu tun, was anderen Leuten so sehr schadet, dass diese Personen diese Taten ablehnen.
  • Damit Mächtige ihre Ziele durchsetzen können, brauchen sie die Unterstützung durch andere Personen. Um also bestimmte Dinge zu verhindern, kann sowohl gegen die Mächtigen vorgegangen werden, die diese Schlechtigkeiten wollen, als auch die notwendigen unterstützenden Personen dazu motiviert werden, diese Unterstützung zu verweigern.
  • Bei der Vorgehensweise zur Verhinderung solcher Schandtaten sind gewisse Prinzipien zu beachten. Die genauen Prinzipien müssen sich in der Auseinandersetzung entwickeln. Vorgeschlagen werden folgende Prinzipien:
    • Das Existenzminimum von Personen darf nicht angetastet werden.
    • Personen dürfen nur daran gehindert werden, Dinge zu tun, die Andere als schädlich empfinden.
    • Dies darf nicht von einer Position der Stärke aus geschehen bzw. um eigene Vorteile bzw. die Nachteile für Andere zu sichern.
    • Sollte dies doch geschehen, darf gegen diese Motivation wieder interveniert werden.
    • Mächtigere Akteure (wie alle anderen Personen auch) dürfen allerdings ihre Forderungen bei sich selbst durchsetzen und damit Anderen ein gutes Beispiel geben.
    • Wenn Andere dies nachahmen wollen, dürfen sie dabei unterstützt werden. So können die eigenen Ziele unter Berücksichtigung der Interessen der Anderen verwirklicht werden.
    • Es sollte versucht werden, einen Konsens (keinen (faulen) Kompromiss) für das Problem zu suchen, mit dem alle leben können.
    • Dies bedeutet insbesondere, dass alle Seiten versuchen müssen, ihre Position nachvollziehbar zu vermitteln.
    • Im Zweifelsfall bei nichtausräumbaren Meinungsverschiedenheiten geht Rücksicht vor.
  • Beispiele für die Anwendung dieser Prinzipien:
    • Die Anti-AKW-Bewegung darf gegen AKWs protestieren bzw. versuchen, ihre Stilllegung zu erreichen. Die Bundesregierung darf aber die tschechische Regierung nicht zwingen, das AKW Temelin stillzulegen (Machtverhältnis, Sicherung des eigenen Vorteils). Allerdings darf sie selbst alle AKW stilllegen und regenerative Energien fördern. Außerdem darf sie Erfahrungen und technische Mittel für regenerative Energien ohne jeden Zwang und ohne zusätzliche Bedingungen zur Verfügung stellen.
    • Es darf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards verlangt werden. Dies darf nicht genutzt werden, um Handelsvorteile zu erreichen. Allerdings darf eine sozial- und umweltgerechte Landwirtschaft gefördert werden. Aus den jeweiligen anderen Ländern dürfen fair gehandelte Produkte bezogen werden. Dies verschiebt auch die Produktion zugunsten dieser Produkte.
  • In einer Übergangszeit wird sich der Widerstand sicher gegen ausgewählte Aktionen richten.
  • Wenn als Ergebnis dieser Aktionen aber die Macht immer gleichmäßiger verteilt wird, lohnt es sich immer weniger für Einzelpersonen / einzelne Gruppen, auf Kosten Anderer zu leben und zu handeln. Deshalb wird mit der Zeit die Anzahl der Handlungen, gegen die Widerstand geleistet werden muss, abnehmen. Damit kann dann gegen alle Konfrontationen vorgegangen werden.

Eigentum an Ressourcen?

  • Zur Verwirklichung dieses Prinzips ist es insbesondere erforderlich, dass alle genügend Ressourcen haben. Sonst könnten sie gezwungen werden, Dingen zuzustimmen, die für sie schädlich sind und die sie deshalb ablehnen.
  • Deshalb bestand Einigkeit darin, dass keine fremde Person Eigentum an Ressourcen haben darf.
  • Umstritten war, ob die Menschen eines Gebietes Eigentümer(innen) der Ressourcen dieses Gebiets sind.
  • Wenn die Ressourcen niemand gehören, kann gemäß des Konsensprinzips die Verteilung dieser Ressourcen geklärt werden. So können alle genug haben.
  • Wenn die Ressourcen dagegen den Menschen des jeweiligen Gebietes gehören, muss es zusätzlich ein Verpflichtung geben, die Menschen zu versorgen, die keine oder nicht genügend Ressourcen haben.
  • Da sich sowohl das Vorhandensein von als auch der Bedarf nach Ressourcen stark ändern kann, müssen diese Regelungen ständig angepasst werden.
  • Da in Katastrophenfällen sich dies sogar sehr kurzfristig ändern kann, muss die Anpassung sehr kurzfristig erfolgen können.
  • Es kann durchaus sinnvoll sein, zuerst die Bedürftigen benachbarter Gebiete zu versorgen.
  • Allerdings darf das nicht zu einer ungerechten Verteilung von Möglichkeiten zur Ressourcennutzung führen.

Uwe
Haftungs Ausschluss

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