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Attac-Sommerakademie 2004 in Dresden: Globales Basisdemokratiemodell

  • Es waren etwa 20 Personen anwesend.
  • Uwe verteilte einige Zettel mit dem Einführungstext.
  • Zuerst fragte Uwe nach den Erwartungen an die Diskussionsrunde.
  • Einige äußerten ihre Vorstellungen und Erwartungen.
  • Da auch zweimal der Wunsch geäußert wurde, einen Einführungsvortrag über Basisdemokratie zu hören, gab Uwe eine kurze Einführung.
  • Anschließend äußerten verschiedene Personen ihre Meinung zu aufgeworfenen Fragen. Dabei wurde weniger aufeinander eingegangen, sondern mehr Fragen und Bedenken zur Basisdemokratie geäußert und teilweise darauf geantwortet.
  • Nach dem Treffen gab es noch eine Diskussion zwischen Uwe und einem weiteren Teilnehmenden.

Besprochene Themen und Uwes Meinung dazu

  • Ein grundsätzliches Problem war das Mehrheitsprinzip im Vergleich zum Konsensprinzip.
    • Beim Mehrheitsprinzip gibt es immer eine Entscheidung. Beim Konsensprinzip kann es dagegen sein, dass sich zwei oder mehr Personen oder Gruppen unversöhnlich gegenüber stehen und sich gegenseitig blockieren. Deshalb ist die Befürwortung des Mehrheitsprinzips durchaus verständlich.
    • Allerdings muss das Mehrheitsprinzip nicht unbedingt zu einer guten Entscheidung führen. Auch der Schutz von Minderheiten ist fraglich.
    • Zur Verdeutlichung, was die Beachtung von Minderheiten bedeuten kann, gibt es zwei Beispiele:
      • Das Lebensumfeld einer kleinen Gruppe von Menschen kann zerstört werden, um das Leben einer größeren Anzahl von Menschen wirklich oder scheinbar zu verbessern. Beispiele sind Staudämme oder Tagebaue, wodurch Menschen vertrieben werden, Betriebe, Bergwerke (Erdöl, z.B. Nigeria, Gold, Uran) oder Mülldeponien, die lokal die Umwelt vergiften oder Straßen mit Lärm- und Staubbelästigungen und Giftverpestung. Wenn neben den so Benachteiligten auch die Nutznießenden mit abstimmen können, wird diese Schädigung im Regelfall beschlossen. Beim Konsensprinzip müssen dagegen auch die Benachteiligten zustimmen. Dies kann zur Verhinderung der Schädigung oder zu Ausgleichsmaßnahmen führen.
      • Eine reiche Person oder Gruppe kann auf Kosten der großen Mehrheit der Bevölkerung leben. Theoretisch könnten beim Mehrheitsprinzip die Ärmeren beschließen, dass die Reichen von ihrem Reichtum abgeben, damit alle genug haben. In der Praxis haben die Reichen ihren Reichtum abgesichert, so dass es dort im Regelfall diese Entscheidung nicht geben wird. Beim Konsensprinzip können die Ärmeren die gerechte Aufteilung des Reichtums nicht einfach beschließen. Allerdings kann eine Gruppe beschließen, sich gemeinsam für die gerechte Aufteilung einzusetzen. Entsprechend des Konsensprinzips darf dabei das Existenzminimum nicht angetastet werden, andere dürfen nicht gegenüber der eigenen Lage benachteiligt werden und die Durchsetzung darf nicht von einer Position der Stärke aus geschehen.
    • In beiden Fällen stehen die Interessen einer großen Mehrheit gegen die einer kleinen Minderheit. Während aber im ersten Fall die kleine Minderheit gegenüber der großen Mehrheit benachteiligt werden soll, sollen im zweiten Fall die Vorteile der kleinen Minderheit beseitigt werden. Leider gibt es kein generelles Kriterium, was eine Bevorzugung und was eine Benachteiligung ist. Dies zeigt u.a. die Diskussion um Diskriminierung und Antidiskriminierung. Selbst wenn der Wille und die Mittel vorhanden wären, alle Benachteiligungen zu beseitigen und keine neuen entstehen zu lassen, würden sich die richtigen Entscheidungen nicht automatisch ergeben.
    • Attac wendet eine Mischform aus Mehrheits- und Konsensprinzip an. Entscheidungen müssen mit sehr großer Mehrheit getroffen werden.
    • Die Beachtung des Konsensprinzips bzw. des Prinzips der sehr großen Mehrheiten sichert aber nicht den Schutz von Minderheiten, wie die Beispiele NATO (formales Konsensprinzip) oder WTO (Welthandelsorganisation - sehr große Mehrheiten) zeigen. Die Mächtigen können mit entsprechendem Druck ihre Ziele häufig selbst gegen eine Mehrheit durchsetzen.
    • Ein formales Konsensprinzip nutzt also nichts, wenn die Macht nicht einigermaßen gleichmäßig verteilt ist. Allerdings sind beim Konsensprinzip die Widerstandsmöglichkeiten größer, da die Machtloseren nicht zuerst die Mehrheit erwerben müssen.
  • Ein anderes grundsätzliches Problem war die Frage, inwiefern es ein Delegationsprinzip geben muss.
    • Richtig ist, dass nicht alle Personen sich um alle Probleme kümmern können. Dazu gibt es zu viele und die Probleme benötigen eine gewisse Einarbeitungszeit.
    • Somit wird es jeweils nur eine begrenzte Anzahl von Personen geben, die sich mit einem bestimmten Problem beschäftigen. Die Frage lautet, ob die Übrigen eine Person oder mehrere Personen der sich Beschäftigenden auswählen können, die in ihrem Namen reden. Als konkretes Beispiel wurde die Verkehrsplanung und der Verkehrsfachmann (z.B. Bahnprivatisierungsgegner) Winfried Wolf genannt.
    • Die auswählenden Personen können aber bestenfalls die grundsätzliche Linie beurteilen. Es kann durchaus sein, dass in Detailfragen völlig andere Meinungen vertreten werden. Außerdem ist es möglich, dass im Laufe der Zeit die ausgewählten Personen zuerst auf ihren eigenen Vorteil und nicht auf den Willen der auswählenden Personen sehen. Schließlich können sie im Auswahlprozess über ihre wahren Ziele hinwegtäuschen.
    • Durch die Auswahl ist es außerdem möglich, dass nicht mehr alle Meinungen und Argumente im Diskussionsprozess berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für solche, die nur von kleinen Gruppen oder Gruppen mit geringen Ressourcen vertreten werden. Besonders schlimm ist dies, wenn die Auswahl nach dem Mehrheitsprinzip erfolgt.
    • Deshalb muss der Auswahlprozess jederzeit korrigierbar sein. Dies kann durch einfache Abwahlverfahren oder, was näher am basisdemokratischen Ideal liegt, bei Bedarf durch Beteiligung weiterer Personen am Entscheidungsprozess geschehen.
    • Eine Zwischenform besteht darin, dass bei Bedarf im Entscheidungsprozess die beteiligten Personen ihre Unterstützenden mobilisieren können, um ihren Vorstellungen Nachdruck zu verleihen. Dies erfolgt schon gegenwärtig durch Demonstrationen, Email-, Postkarten- und Briefaktionen, Unterschriftensammlungen usw. Dies hat aber gegenwärtig meist nur eine kleine oder keine Wirkung.
  • Bei der Kombination des Delegationsprinzips mit dem Mehrheitsprinzip stellt sich verschärft die Frage, welche Mehrheit gemeint ist:
    • die Mehrheit der von einer Entscheidung negativ Betroffenen,
    • die Mehrheit der von einer Entscheidung positiv Betroffenen,
    • die Mehrheit aller Betroffenen,
    • die Mehrheit der Bewohner(innen) eines Gebietes und wenn ja, welches,
    • die Mehrheit der sich an einer Abstimmung Beteiligenden (in welchem Gebiet unter welchen Rahmenbedingungen),
    • die Mehrheit der irgendwie (wie?) Ausgewählten,
    • die Mehrheit irgendwelcher "Experten"
    • oder welche Mehrheit sonst?
  • Ein weitere grundsätzliche Frage lautet, ob Personen Entscheidungen unterworfen sind, die sie nicht selbst getroffen haben. Handelt es sich also um eine freie oder eine erzwungene Kooperation (vergleiche dazu die Arbeit von Christoph Spehr "Gleicher als andere" (Gesamttext als pdf-Datei - Gesamttext und ergänzende Texte als pdf-Datei))?
    • Bei der Akzeptanz des Konsensprinzips ist die Frage nur insofern relevant, ob das Ergebnis einer Entscheidung auch auf daran nicht Beteiligte anwendbar ist und ob Personen auch an Entscheidungen gebunden sind, wenn sie ihre Meinung ändern.
    • Scheinbar hat eine erzwungene Kooperation den Vorteil, dass getroffene Entscheidungen bis zur ihrer Aufhebung verbindlich sind und dies verlässlich ist.
    • Allerdings muss auch in diesem Fall diese Entscheidung durchgesetzt werden. Ob dies möglich ist, ist eine Frage der Machtverhältnisse. Das Gleiche gilt beim Konsensprinzip und freien Kooperationen, wenn versucht wird, Ungerechtigkeiten (Bevorzugungen und Benachteiligungen) abzubauen. Auch dabei können die Bevorzugten unter Druck gesetzt werden, auf einen Teil ihrer Vorrechte zu verzichten.
    • Freie Kooperationen führen zu einer größeren Identifizierung und damit zum größeren Einsatz für die gemeinsamen Ziele. Es fällt die Angst weg, für Dinge eingespannt zu werden, die abgelehnt werden. Sollte eine Entscheidung wirklich hinter dem Rücken von Betroffenen gefällt worden sein, kann sich dagegen auch nachträglich gewehrt werden.
  • Neben den grundsätzlichen Fragen gab es auch Verständnisfragen, z.B. zum Bürgerhaushalt.
  • Die Gefahr der Manipulation durch Massenmedien wurde angesprochen.
    • Diese Gefahr besteht. Allerdings ist diese größer, wenn die Entscheidungsgremien kleiner sind. Deshalb spricht dies auch gegen ein parlamentarisches System und ein System mit noch weniger Entscheidenden.
    • Auch die Massenmedien dürfen nicht in der Entscheidungsgewalt einer kleinen Minderheit liegen, sondern müssen ebenfalls basisdemokratisch kontrolliert werden.
    • Je mehr sich Menschen ihre Meinung durch unmittelbare Beschäftigung mit dem Problem bilden können, desto geringer ist der Einfluss der Massenmedien.
  • Überhaupt behindert private Machtkonzentration im wirtschaftlichen Bereich (Privateigentum) die gemeinsame Entscheidungsfindung und die Suche nach der besten Lösung. Deshalb darf es keine wirtschaftliche Machtkonzentration geben.
    • Wenn eine Person wegen ihrer Verfügung über Ressourcen ohne Rücksicht auf andere entscheiden kann, besteht die große Gefahr, dass dies missbraucht wird. Dies ist sowohl umwelt- als auch sozialschädlich. Genau dies ist die Ursache vieler gegenwärtigen Probleme. Außerdem widerspricht die unbeschränkte Entscheidung einer Einzelperson mit der Möglichkeit negativer Auswirkungen auf andere den Grundprinzipien der Basisdemokratie (verallgemeinertes Konsensprinzip, freie Kooperationen, prinzipiell gleiche Macht für alle). Somit muss gesichert werden, dass keine Person ohne Rücksicht auf andere ihren Willen durchsetzen kann. Dazu müssen die materiellen Voraussetzungen, einschließlich der Verfügung über Ressourcen, geschaffen werden. Wie dies am besten erfolgen bzw. beschrieben werden kann, müsste noch geklärt werden.
    • Somit sind uns die negativen Folgen von Privateigentum bekannt. In der DDR und vergleichbaren Staaten hatten auch nicht alle den gleichen Zugriff auf die Ressourcen, dort war er auch konzentriert. Somit sprechen auch diese Erfahrungen gegen Privateigentum. Jede Form konzentrierten Eigentums oder Ressourcenverfügung in den Händen einer Minderheit ist schädlich.
  • Da menschliches Handeln interessengeleitet ist, gibt es bei unterschiedlichen Interessen Konflikte. Weiterhin kann es sein, dass bei bestimmten Entscheidungen die Umwelt geschädigt wird, ohne dass ein Mensch direkt davon betroffen ist.
    • Gerade deshalb ist es notwendig, alle Argumente bei einer Entscheidung zu berücksichtigen und auch Menschen zu beteiligen, die sich für die Umwelt einsetzen, selbst wenn diese nicht unmittelbar betroffen sind.
  • Es wurde gefragt, was z.B. bei Gifteinleitung bei einem basisdemokratischen System getan werden kann.
    • Es gibt keine feste Kontrollinstanz.
    • Allerdings können sich Menschen zusammenschließen, die gemeinsam gegen solche Schädigungen Widerstand leisten. Dies entspricht dem, was bereits gegenwärtig Initiativen aus der Bevölkerung unternehmen.
  • In ähnlicher Richtung geht die Frage, inwiefern es bei einer Basisdemokratie eine Justiz gibt.
    • Es wird sicher keine Justiz geben, die von politisch Mächtigen ernannt wird. Es gibt dann keine politisch Mächtigen, die sie ernennen könnte. Außerdem würde dies dazu führen, dass die Justiz im Regelfall im Sinne der politisch Mächtigen entscheidet. Wenn die Justiz nicht unter unmittelbarer Kontrolle der Bevölkerung steht, besteht ebenfalls die Gefahr, dass sie im eigenen Interesse oder im Interesse nahestehender Personen entscheidet.
    • Eine andere gegenwärtig bereits vorhandene Form von Justiz wäre aber mit der Basisdemokratie vereinbar. Dazu werden von der Bevölkerung Personen ausgewählt, die in der Lage sind, alle Beteiligten anzuhören und eine Lösung des Konfliktes zu finden. Bei freier Kooperation müssten dann noch die Beteiligten gefragt werden, ob sie mit dieser Lösung einverstanden sind.
    • Statt einer Einzelperson kann auch eine Gruppe oder alle Anwesenden gemeinsam eine Lösung des Konflikts suchen.
    • Wenn es allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze gibt, können auch diese angewendet werden, um zu einer Lösung zu kommen.
    • Sollte es zu keiner Einigung kommen, wäre zu untersuchen, ob eine Seite sich in diesem Konflikt Vorteile auf Kosten anderer verschaffen will. Dies kann entsprechend bekämpft werden. Dabei darf wieder das Existenzminimum nicht angetastet werden, andere dürfen nicht gegenüber der eigenen Lage benachteiligt werden und die Durchsetzung darf nicht von einer Position der Stärke aus geschehen.
  • Diskutiert wurde, ob die Entscheidungen von einer mehr oder weniger zufällig zusammengesetzten Gruppe oder von einer Regierung getroffen werden sollten.
    • Wenn die verschiedenartigen Entscheidungen von immer der gleichen Gruppe, also von einer Art Regierung, getroffen werden, wird diese überfordert. Außerdem ist diese leichter zu manipulieren als ständig wechselnde Gruppen. Die Gefahr, dass eine Regierung im eigenen Interesse handelt, weil sie ja für eine bestimmte Zeit relativ viel Macht besitzt, ist ebenfalls deutlich größer.
    • Wenn eine große Anzahl von Personen bestimmte Entscheidungen treffen, ist der Druck größer, auf andere Rücksicht zu nehmen. Wenn Entscheidungen zum Nachteil anderer getroffen werden, ist deren Bereitschaft größer, bei Möglichkeit Entscheidungen gegen die Benachteiliger zu fällen.
  • Kann ich einschätzen, ob ich mit einer Entscheidung bzw. Handlung eine andere Person oder die Umwelt schädige?
    • Das kann ich nicht immer. Kein Mensch ist fehlerfrei.
    • Ich kann mich aber bemühen, dies einzuschätzen und Schaden nach Möglichkeit zu vermeiden.
    • Weiterhin kann ich andere fragen, ob ich sie ihrer Meinung nach schädige. Wenn sie dieser Meinung sind, können wir nach einer gemeinsamen Lösung suchen.
    • Sollte sich die Schädigung erst nachträglich herausstellen, kann ich offen für entsprechende Kritik sein. Gemeinsam können wir dann suchen, wie dieser Schaden begrenzt bzw. beseitigt werden kann.
    • Somit wird sicher nicht die ideale Lösung gefunden. Aber es kann die im Rahmen der Möglichkeiten beste Lösung verwirklicht werden.
  • Es wurde bezweifelt, dass Entscheidungen in sinnvollen Zeiträumen getroffen werden können. Befürchtet wurde, dass immer wieder neue Argumente kommen und so nie entschieden wird.
    • Wenn eine unmittelbare Not behoben wird oder eine Gefahr abgewehrt wird, wird es sicher keine Einwände gegen geeignete Maßnahmen geben. Wenn es durch das Dach reinregnet, wird sicher zuerst das Dach abgedichtet. Der Zweifel betrifft komplexere langfristigere Entscheidungen.
    • Schon gegenwärtig gibt es bei solchen Fragen heftigere Auseinandersetzungen, die häufig solche Entscheidungen verzögern.
    • Wenn versucht wird, auf alle Argumente Rücksicht zu nehmen, fällt der Zeitaufwand weg, der benötigt wird, die Gegenargumente zu unterdrücken und die eigenen Ziele durchzusetzen. So kann besser aufeinander eingegangen und der Kern des Problems erkannt werden.
    • Verschiedene Personen werden gleiche oder ähnliche Argumente haben. Diese können gemeinsam berücksichtigt werden. Deshalb ist fraglich, ob die Anzahl der zu berücksichtigenden Argumente tatsächlich so riesig ist.
    • Somit vermute ich, dass selbst bei den meisten komplexeren Entscheidungen ein Entschluss innerhalb eines Jahres möglich ist, sofern es keine unversöhnlichen Interessengegensätze gibt.
  • Vermutet wurde, dass es in freien Kooperationen häufiger zu Meinungswechseln kommt. Dies würde bedeuten, dass Menschen nach relativ kurzer Zeit Entscheidungen nicht mehr mittragen oder gar behindern. Damit gäbe es keine Zuverlässigkeit, insbesondere nicht über einen längeren Zeitraum.
    • Menschen tendieren eher dazu, am Bewährten festzuhalten. Dies hängt mit dem Aufwand zusammen, etwas Neues anzufangen und sich umzustellen. Deshalb ist davon auszugehen, dass nur bei guten Gründen eine Entscheidung geändert wird. Bei Vorhandensein guter Gründe ist es aber besser, eine Entscheidung anzupassen, als etwas als falsch Erkanntes fortzusetzen.
    • Wenn Menschen miteinander und nicht gegeneinander aktiv sind (Ziel des Konsensprinzips), werden sie auch bei geänderten Entscheidungen versuchen, getroffene Vereinbarungen nicht einfach zu ignorieren, sondern sie entsprechend anzupassen. Nach dem Konsensprinzip werden dabei die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
    • Gegenwärtig werden bei Veränderungen von Machtverhältnissen häufig Entscheidungen geändert. Die Entscheidungen, die den bisher Mächtigen dienten, werden zugunsten der neuen Mächtigen geändert. Das fällt in einer Basisdemokratie mit Konsensprinzip weg.
  • Vermutet wurde, dass sich diejenige Person / Gruppe durchsetzt, die am lautesten schreit. Übertragen bedeutet dies, dass sich jeweils die Person / Gruppe durchsetzt, die die meiste Macht zur Durchsetzung einsetzt.
    • Dies ist bei einem auf Konkurrenz basierenden System, wie das gegenwärtige parlamentarische System, meist der Fall. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn im gegenwärtigen System eine Politik zugunsten der wirtschaftlich Mächtigen durchgesetzt wird.
    • Beim Konsensprinzip werden dagegen auch diejenigen mit berücksichtigt, die nicht so laut schreien, die keine so große Macht haben, sofern sie ihre Interessen wenigstens äußern. Natürlich muss dieses Prinzip erst ein Mal durchgesetzt werden. Die bisher Machtlosen haben ein Interesse daran. Auch die bisher Mächtigen brauchen sich nicht mehr so sehr anstrengen, damit auch ihre Interessen berücksichtigt werden. Das Konsensprinzip ist gegenüber dem Konkurrenzprinzip wesentlich energiesparender.
  • Auf lokaler Ebene wurde die Verwirklichung der Basisdemokratie in konkreten Projekten für möglich gehalten. Bezweifelt wurde, inwiefern dies auch für die nationale Ebene oder bei globalen Konflikten realistisch ist.
    • Bei einer Basisdemokratie gibt es ja nicht die feste Organisationsstruktur, also nicht eine nationale Ebene im bisherigen Sinne. Gemeint ist mit der nationalen Ebene eine überlokale aber nicht globale Ebene.
    • Konflikte können von denjenigen, die sich damit beschäftigen, gemeinsam gelöst werden. Somit werden sich sicher nicht alle Menschen eines Gebietes damit befassen, sondern hauptsächlich die Betroffenen. Dies sichert einerseits, dass diejenigen sich wirklich mit dem Problem befassen können. Bisher mussten Entscheidungsträger (z.B. Abgeordnete) häufiger über Dinge entscheiden, die sie nicht wirklich verstanden haben. Andererseits fällt dann der Zwang weg, dass Entscheidungen für ein größeres Gebiet getroffen werden, obwohl es nur ein kleineres Gebiet betrifft. Somit werden überlokal nur Fragen besprochen, die überlokale Auswirkungen haben.
    • Wenn überlokale Probleme auftreten, können sie in lokalen Gruppen besprochen werden. Personen, die das Ergebnis und alle Argumente dieser Gespräche zusammenfassen können, werden dann in überlokalen Treffen entsendet, wo dies weiter besprochen wird. Viele Argumente und Ergebnisse werden dort ähnlich sein. Deshalb braucht nicht alles noch ein Mal besprochen werden. Das Ergebnis wird wieder lokal besprochen, um sicher zu sein, dass alle damit einverstanden sind. Dies kann auch über mehrere Ebenen gehen. Viele soziale Bewegungen funktionieren so.
    • Unter Nutzung moderner Technik können sich die lokalen Gesprächskreise auch unmittelbar miteinander vernetzen. Dies setzt natürlich voraus, dass nur sachdienliche Beiträge abgegeben werden. Das ist aber erlernbar.
  • Auf mehrfachen Wunsch der Anwesenden stellte Michael (ebenfalls von der AG Visionen bei Attac Dresden) das Modell der Viergliederung von Johannes Heinrichs vor. Dazu soll das bisherige parlamentarische System in 4 Teile (Grundwerte, Kultur, Politik und Wirtschaft) aufgeteilt werden. Diese werden getrennt gewählt, sollen aber zusammenarbeiten.
    • Uwe ist mit der Kritik am gegenwärtigen parlamentarischen System weitestgehend einverstanden.
    • Allerdings denkt er, dass die Ursachen dieser Probleme an der Machtkonzentration und nicht an der breiten Zuständigkeit der Gewählten für unterschiedliche Themen liegt.
    • Deshalb erwartet er im Gegensatz zu Michael und Johannes Heinrichs keine grundsätzliche Verbesserung durch die Verwirklichung dieses Modells.
  • Uwe kann einem Teilnehmenden nur zustimmen, dass es nicht darum geht, eine reine Lehre durchzusetzen.

Uwe (Mitglied der AG Visionen bei Attac Dresden)
Haftungs Ausschluss.

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