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Patente

Diese Aussagen, wie auch die Aussagen in den meisten anderen Texten, sind das Ergebnis der Besprechungen in unserer AG Visionen. Sie entstammen nicht wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Ergebnisse vom 16.6.2006

  • Heutzutage haben meist nicht die Geistesarbeiter die Patente, sondern wirtschaftlich Mächtige. Die eigentlichen Erfinder bekommen meist nur wenig ab.
  • Es werden Patente widerrechtlich auf Erfindungen erteilt, die schon lange bekannt sind. Die geistige Arbeit des Patentinhabers ist dann sehr gering.
  • Ein Patentantrag kostet erst ein Mal Geld. Deshalb melden nicht die geistig Aktivsten, sondern im Regelfall die wirtschaftlich Mächtigsten die meisten Patente an.
  • Ein erteiltes Patent hindert über einen längeren Zeitraum alle anderen Personen, die Erfindung weiterzuentwickeln, da sie sonst Gebühren zahlen müssten. Somit behindern Patente die geistige Arbeit.

Ergebnisse vom 3.11.2006

  • Im Biobereich gibt es verschiedene Methoden, Züchter(innen) am Ertrag zu beteiligen.
    • Klassischerweise züchten die Bäuerinnen und Bauern ihre Sorten selbst und tauschen sie miteinander aus. Da ist kein finanzieller Ausgleich erforderlich.
    • Es ist aber auch möglich, dass die Bäuerinnen und Bauern die Ernte wieder für die Aussaat verwenden dürfen. Beim Weiterverkauf ist aber eine kleine Zuchtgebühr zu zahlen.
    • Bei Patentierungen ist eine Wiederaussaat verboten. Das Saatgut muss immer wieder vom Patentinhaber gekauft werden. Dies ist jedoch nicht leicht durchzusetzen. Hybridsaatgut ist natürlich unfruchtbar. Mit der Terminator-Technologie soll dies auch für anderes Saatgut erreicht werden.
    • Die erste Methode ist problemlos, die zweite vertretbar, die dritte hat im Biobereich nichts zu suchen.
  • Gründe, die gegen die Patentierung im Biobereich, z.B. von Saatgut sprechen:
    • Die Pflanzen sind schon lange bekannt. Wenn überhaupt Änderungen stattfinden, sind sie relativ gering. Damit handelt es sich um eine Privatisierung von Allgemeingut.
    • Die Landwirtschaft gerät in Abhängigkeit von den Patentinhabern. Häufig können sie sich das Saatgut nicht lange leisten. Anderes Saatgut wird aber vom Markt verdrängt. Deshalb müssen viele Bäuerinnen und Bauern die Landwirtschaft aufgeben. Dies gefährdet nicht nur ihre Existenz, sondern auch die Ernährungssicherheit der Bevölkerung.
    • Bei fruchtbaren Pflanzen hält sich der Blütenstaub nicht an die Feldgrenzen (Wind- oder Insektenbestäubung). Wenn bestimmte Sorten patentiert sind, andere Sorten aber in der Nähe angebaut werden, kann es zu Kreuzungen kommen. Patentinhaber haben schon Bauern verklagt, wenn sie das dabei entstehende Saatgut verwendet haben. Dabei waren diese völlig unschuldig daran.
    • Es werden lange bekannte Pflanzen und ihre Verwendung patentiert. Dann dürfen nur die Patentinhaber die Pflanzen und ihre Produkte in dem Gebiet verkaufen. Dies ist nicht nur Raub des vorhandenen Wissens, außer dem Patentinhaber können andere Personen ihre Produkte auch schlechter verkaufen.
    • Eine Spezialform besteht darin, dass eine Sorte mit bestimmten Eigenschaften patentiert wird. Bei der Gelegenheit werden auch gleich alle anderen längst bekannten Sorten mit diesen Eigenschaften patentiert. Sie lassen sich also im betroffenen Gebiet nicht mehr verkaufen.
    • Die Patentämter leben von den Patentgebühren. Deshalb haben sie ein Interesse, möglichst viele Patente zu erteilen. Somit überprüfen sie nicht, ob die Pflanzen und ihre Verwendung längst bekannt sind. Deshalb werden leichtfertig Patente erteilt. Die Betroffenen erfahren meist erst davon, wenn die Patentinhaber Lizenzgebühren eintreiben lassen wollen. Kurzfristig Widerstand dagegen zu organisieren, ist schwierig, aber manchmal auch erfolgreich.

Uwe
Haftungs Ausschluss

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